Hygiene in der Fußpflege

Arbeiten nach dem "Reinheitsgebot"
Oberstes Ziel der Hygiene ist es, die Übertragung ansteckender Krankheiten von Kunde zu Kunde, Kunde zu Personal und Personal zu Kunde verhindern. Die korrekte Einhaltung aller erforderlichen Hygienemaßnahmen im Institut ist daher von essenzieller Wichtigkeit.
Wer ein Kosmetikstudio oder eine Fußpflegepraxis betreibt, unterliegt der Hygieneverordnung. Jedes Bundesland stellt seine eigene Hygieneverordnung auf. Diese sind zwar weitestgehend gleichlautend, dennoch ist es ratsam, die jeweils gültige Fassung bei der zuständigen Gesundheitsbehörde anzufordern und im Institut aufzubewahren.
Hygieneplan
Detaillierte Informationen über die konkreten Verpflichtungen, die im Bereich der Hygiene zu beachten sind, bieten auch Rahmen-Hygienepläne, die bei den Gesundheitsbehörden angefordert werden können. Diese mehrseitigen Musterpläne erläutern alle notwendigen Hygienemaßnahmen und deren Durchführung und erleichtern die Erstellung eines individuellen Institut-Hygieneplans. Jedes Institut muss nämlich einen einrichtungsspezifischen Hygieneplan erstellen und die Einhaltung der festgelegten Maßnahmen überwachen. Ein Hygieneplan enthält:
- das Objekt, das gereinigt/desinfiziert/sterilisiert werden soll
- die Art der Reinigung/Desinfektion/Sterilisation
- das erforderliche Reinigungs-/Desinfektionsmittel mit Konzentration und Einwirkzeit
- Zeitpunkt und Rhythmus der Maßnahme
- die verantwortliche Person.
Der Hygieneplan muss jederzeit zugänglich und einsehbar sein und dem Gesundheitsamt bei Nachfrage vorgelegt werden können. Es reicht nicht mehr aus, einen allgemeinen Vordruck zu benutzen. Dieser wird vom Gesundheitsamt im Falle einer Hygieneprüfung nicht akzeptiert. Unterstützung bei der Erstellung bieten die Gesundheitsämter, die Berufsgenossenschaften sowie Hygieniker.
Personalhygiene
Folgende Punkte sind bei der Personalhygiene zu beachten:
- saubere, kochbare Wäsche im Institut anziehen
- keine Arbeitskleidung mit langen Ärmeln tragen
- längere Haare zusammenbinden
- keinen Schmuck an den Händen tragen
- Fingernägel kurz halten, möglichst ohne Nagellack
- auf korrekte Händedesinfektion achten, damit Keime sich nicht ansiedeln und verbreiten können
Instrumentenhygiene
Alle Instrumente müssen direkt nach ihrem Einsatz hygienisch einwandfrei aufbereitet werden. Dabei gilt: Erst desinfizieren (Keime vermindern), dann reinigen (von Schmutz und Rückständen befreien), danach sterilisieren (von Keimen befreien).
Desinfektionslösungen sind gemäß den Herstellerangaben in einem geeigneten Becken anzusetzen, in das die Instrumente dann gelegt werden. Nach der vorgeschriebenen Einwirkzeit sind die Instrumente zu reinigen, z.B. im Ultraschallbad, unter fließendem Wasser abzuspülen und anschließend zu trocknen. Schließlich werden die Instrumente im Autoklav oder Heißluftsterilisator sterilisiert. Nur die Sterilisation stellt sicher, dass alle Keime und Sporen vollständig abgetötet werden.
Die Bedienung der jeweiligen Sterilisatoren erfolgt nach Einweisung der Hersteller. Bei jedem Vorgang ist ein Chargenpapier einzulegen und jedes Halbjahr ein Sporentest durchzuführen. Das Gesundheitsamt schickt nach ein-maliger Anmeldung alle sechs Monate ein Test-Set, das nach man nach der Durchführung zurückschickt. Das ist nicht kostenlos, aber bei einer Hygieneüberprüfung durch das Gesundheitsamt muss die regelmäßige Durchführung nachgewiesen werden.
Jeder Sterilisationsvorgang muss in ein Sterilisationsbuch eingetragen werden. Notieren Sie mit Datum, was wie lange von wem sterilisiert wurde – immer mit Unterschrift der betreffenden Person Im Falle eines Rechtsstreits ist das ein wichtiges Dokument.
Flächendesinfektion
Vor und nach jeder Behandlung müssen die Oberflächen mit einem DGHM-gelisteten Flächendesinfektionsmittel abgewischt werden. In der Regel sind das der Behandlungsstuhl, Inventar, Geräte und der Fußboden im Behandlungsraum. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen:
- angegebene Einwirkzeiten beachten
- die Dosierung muss unbedingt nach Vorschrift erfolgen, da das Mittel
- sonst nicht richtig wirken kann
- verschiedenen Mittel nicht unterei-nander mischen
- Ablaufdatum der Mittel notieren und beachten.
Abfallentsorgung
Für anfallenden Abfall sollte ein leicht zu reinigender und desinfizierbarer Abfalleimer mit Deckel vorhanden sein, der mit einem Müllbeutel ausgekleidet ist. Verbände, Tupfer und Ähnliches können in einem geschlossenen Müllbeutel in den Hausmüll gegeben werden. Spitze, scharfe und zerbrechliche Gegenstände dürfen nur in durchstichsicheren Behältern mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Praktische Abläufe
Vor und nach jeder Behandlung muss eine Händedesinfektion durchgeführt werden. Handschuhe und Mundschutz sind ein Muss, auch in der kosmetischen Fußpflege.
Für jede Behandlung braucht man ein hygienisch einwandfreies Besteck. Es sollte nicht direkt aus der Desinfektionslösung genommen werden, auch nicht wenn es schon längere Zeit in der Lösung lag. Zur Sicherheit sollte immer Desinfektion, Reinigung und Sterilisation erfolgen. Lediglich bei Instrumenten, die nur mit intakter, gesunder Haut in Berührung kommen, kann auf die Sterilisation verzichtet werden. Bei Blutkontakt ist sie zwingend vorgeschrieben.
Vor und jeder Behandlung müssen Arbeitsplatz und Geräte mit einem Flächendesinfektionsmittel feucht abgewischt werden. Das Instrumentarium wird auf einer gereinigten glatten Oberfläche bereitgelegt.
Während der Behandlung anfallender Müll muss in einen geeigneten Behälter direkt am Arbeitsplatz getan und anschließend fachgerecht entsorgt werden.
Frische Handtücher oder Einwegtücher für jede Behandlung sollten selbstverständlich sein. Die Handtücher werden im Anschluss in separaten Behältern aufbewahrt und später gekocht. Einwegartikel werden entsorgt.
Das zu behandelnde Hautareal muss mit einem Hautdesinfektionsmittel besprüht werden. Sollte im Vorfeld ein Fußbad erfolgen, muss die Wanne danach desinfiziert werden. Sprudelbäder sind verboten! In den Luftlöchern tummeln sich Keime, die durch eine Desinfektion nicht zu eliminieren sind.
Wird während der Behandlung die Haut verletzt, ist die Wunde mit einem Antiseptikum und einer Wundabdeckung zu versorgen.
Nach der Behandlung wird der Boden am besten kurz feucht gewischt. Einmalbodentücher eignen sich hier hervorragend. Abschließend werden die Oberflächen und der Behandlungsstuhl mit einem Desinfektionsmittel abgewischt und die verwendeten Instrumente wieder aufbereitet, also desinfiziert, gereinigt und sterilisiert.
Am Ende des Arbeitstages ist das Institut zu säubern. Der Müll wird fachgerecht entsorgt, alle Oberflächen feucht abgewischt (Lampe, Stuhl, Behandlungsstuhl, Türgriffe, Schrankflächen, Mülleimerdeckel usw.). Das Instrumentarium sollte nach der Sterilisation in keimarmen Behältern gelagert werden. Am besten ist es, die Instrumente in Folie einzuschweißen, die mit sterilisiert werden kann.
Fehlerquellen
Im hektischen Arbeitsalltag schleicht sich gerne der Fehlerteufel ein. Folgende Fehlerquellen sollten unbedingt vermieden werden:
- Instrumente sind teuer, daher wird hier gern gespart. Oft sind zu wenige Bestecke im Institut vorhanden. Hier sollte man nicht an der falschen Stelle sparen, sondern die Instrumente aufstocken, damit man genug Zeit hat, um benutzte Instrumente korrekt aufzubereiten.
- Standzeiten der Desinfektionslösungen werden nicht exakt eingehalten. Steht eine Lösung zu lange, verliert sie ihre Wirkung. Auch die Dosierung muss exakt stimmen und sollte keinesfalls nach Augenmaß erfolgen.
- Die Händedesinfektion wird ver-nachlässigt, weil man glaubt, dass Handschuhe allein ausreichend schützen. Irrtum - feinste Mikrolöcher im Handschuh, die mit bloßem Auge nicht sichtbar sind, reichen für Keime absolut aus, um durchzuschlüpfen.
- Oberflächen werden nicht nach je-der Behandlung desinfiziert. So können Keime auch über frisches Instrumentarium verbreitet werden.
- Klingen des Skalpells oder des Hobels müssen nach jeder Behandlung erneuert werden. Fräseraufsätze sollten sterilisiert werden. Das ist enorm wichtig, damit Krankheitserreger nicht ungehindert übertragen werden. (Es besteht unter anderem HIV-Gefahr!).
Denken Sie auch an Ihren Eigenschutz. Sie benötigen eine Hepatitis-Impfung, nicht nur zum Schutz Ihrer Kunden, sondern auch für sich selbst!
Autorin: Maren Bloß
