Neue EU-Kosmetikverordnung verabschiedet
Nach zweijährigen Beratungen haben sich EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament auf den Text für eine neue Kosmetik-Verordnung geeinigt. Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments in Straßburg am 24. März konnte das Gesetzgebungsverfahren bereits nach der 1. Lesung abgeschlossen werden.
Ziel der EU-Kommission ist es gewesen, das seit 1976 vielfach geänderte Kosmetikrecht zu vereinfachen und zugleich an die technische Entwicklung der letzten Jahre anzupassen.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
• Aus der Richtlinie wird eine in den EU-Staaten unmittelbar geltende Verordnung. Damit sollen unterschiedliche nationale Umsetzungen vermieden werden.
• Die in der Richtlinie verwendeten Begriffe wie der des Inverkehrbringers werden definiert.
• Der Inhalt der Produktangaben (Sicherheitsdossiers) wird in einem Anhang näher beschrieben.
• Die Notifizierung der Rahmenrezepturen für die Behandlung von Vergiftungsfällen soll auf EU-Ebene erfolgen anstatt wie bisher in jedem einzelnen Mitgliedstaat.
• Die Positivlisten zugelassener Stoffe werden vereinheitlicht.
• Technische Details wie Analysemethoden und Gute Herstellungspraxis (GMP) sollen durch Verweise auf internationale ISO-Normen geregelt werden, um den Gesetzgeber von Detailarbeit zu entlasten.
• Besonders zu erwähnen ist die auf vielfältigen politischen Wunsch eingeführte Regelung des Einsatzes von Nanomaterialien. Wer Nanomaterialien in kosmetischen Mitteln verwendet, muss dies gegenüber der EU-Kommission anzeigen und ein Sicherheitsdossier einreichen. Die EU-Kommission kann in Zweifelsfällen den Beratenden wissenschaftlichen Ausschuss einschalten und ggf. eine gesetzliche Regelung des betreffenden Stoffes treffen. Ferner wird die EU-Kommission verpflichtet, jährlich einen Bericht über den Einsatz von Nanomaterialien zu veröffentlichen.
Quelle: IKW e.V.
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