NiSV-Update – Die Einführung der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) hat die Kosmetik- und Ästhetikbranche ordentlich durcheinandergewirbelt. Viele der neuen Regelungen waren unklar oder zumindest interpretationswürdig und erzeugten damit eine große Unsicherheit bei Anwendern. Doch die Zeit heilt nicht nur alle Wunden, sondern sie sorgt auch dafür, dass sich die Dinge nun langsam sortieren und damit an Kontur gewinnen. Doch der Reihe nach!
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