NiSV: Dokumentation

14.10.2019
Fotos: PORTRAIT IMAGES ASIA BY NONWARIT/Shutterstock.com

Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – kurz NiSV – beschäftigt die Beautybranche. Grund genug, sich die Verordnung einmal genauer anzusehen. In Teil 6 unserer Serie erklärt der Experte für apparative Kosmetik Martin La Fontaine, was und wie Sie dokumentieren müssen.

Das könnte Sie auch interessieren

Bitte beachten Sie, dass die Interviews für die Serie „NiSV“ 2019 geführt wurden, und deshalb ggf. nicht dem aktuellen Stand entsprechen. Das letzte Update zur NiSV finden Sie hier.

Wir weisen darauf hin, dass die Fachkunde voraussichtlich bis zum 31.12.2022 anzuzeigen ist. Ein entsprechender Referentenentwurf der Bundesregierung liegt vor.

Der Schulungsträger muss von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach der NiSV-Fachkunderichtlinie akkreditiert worden sein. Die Anlage muss spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Das Bundesministerium hat unter https://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/nichtionisierende-strahlung/kosmetische-anwendung-nichtionisierender-strahlung/vollzug-der-nisv/ die zuständigen Behörden aufgelistet.

Du siehst die Vorschau

Sind Sie Premium- oder Digital-Abonnent? Dann melden Sie sich mit Ihrem my BEAUTY FORUM Konto an, um diesen Inhalt sehen zu können.

Noch kein BEAUTY FORUM Konto?

Abonnenten benötigen ein persönliches Konto, um geschützte Online-Inhalte sehen zu können. Bitte führen Sie die Registrierung durch.

Registrieren

Test-Abonnement
Sie können unser Angebot auch 3 Monate kostenfrei testen.

Mitgliedschaft testen

Anmelden

Mit bestehendem Benutzerkonto anmelden.

Jetzt anmelden

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr aus der Rubrik Apparative Kosmetik