Die Hygienevorschriften für Kosmetikinstitute sind umfangreich und obligatorisch. Aktuell gibt es zusätzliche Veränderungen, die aufgrund der Pandemie zu berücksichtigen sind. Kosmetikerin Susanne Pfau gibt einen Überblick.
Hygiene ist im Kosmetikinstitut schon immer ein wichtiges Thema, und Kosmetikerinnen haben bereits seit Jahren die Hygienevorgaben beachtet und aktiv umgesetzt.
Die Corona-Pandemie rückt das Thema Hygiene nun in die Öffentlichkeit. Viele Kunden haben sich zuvor nicht gefragt, wie genau die Instrumente aufbereitet werden oder ob eine Oberfläche desinfiziert oder nur gereinigt wurde. Das ist nun anders. Man achtet mit Argusaugen auf die Hygiene im Institut. Dabei wissen Kunden in der Regel nicht, was wirklich vorgeschrieben und sinnvoll ist. Daher ist es umso wichtiger, ganz klar mit der Kundin darüber zu reden. Legt ein Kosmetikinstitut großen Wert auf Hygiene, werden auch in diesen Zeiten sich Kunden wohlfühlen und gerne zum Termin kommen.
Hygieneordner
Um mit Ihrem Institut alle vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu ergreifen, sollten Sie sich zunächst einen Überblick verschaffen, was genau gefordert ist und wie dies umgesetzt werden soll. Die Hygieneverordnungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, daher sollten Sie sich zunächst entsprechend Ihrem Bundesland informieren.
Laden Sie die für Ihr Bundesland benötigte Hygieneverordnung aus dem Internet herunter und drucken Sie sie aus. Dieses Dokument bildet die Basis für einen Hygieneordner, den jedes Kosmetikinstitut haben sollte. In diesen Ordner gehört neben der aktuellen Hygieneverordnung auch ein Desinfektionsplan für das gesamte Institut. Dieser sollte außerdem in den Räumen aushängen.
Für jedes Desinfektionsmittel gibt es vom Hersteller ein Datenblatt mit Sicherheitshinweisen, diese gehören auch in den Ordner. Des Weiteren kommen die Sterilisations-Protokolle in den Ordner.
Einmal jährlich soll eine Unterweisung beziehungsweise Belehrung der Mitarbeiter des Instituts in Sachen Hygiene erfolgen, dies ist ebenfalls zu dokumentieren und abzuheften. Bei Änderungen ist sofort eine Unterweisung durchzuführen.
Sind Hygieneverordnung und Hygieneordner verinnerlicht, informieren Sie sich bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). Seit Corona gibt es von der BGW und natürlich den einzelnen Bundesländern entsprechende Vorschriften zur Hygiene, bezogen auf die neuen Anforderungen durch Corona. Wobei ich betonen möchte, dass bereits viele Maßnahmen schon vorher im Kosmetikinstitut selbstverständlich waren. Die größte Veränderung oder vielmehr Ergänzung in diesem Bereich ist das Tragen von FFP2-Masken und das Arbeiten mit einem Schutzvisier. Auch das Lüften ist nun fest im Hygienekonzept verankert.
Hygienebereiche
Das Thema Hygiene im Kosmetikinstitut lässt sich in unterschiedliche Bereiche aufteilen. Funktionieren können diese jedoch nur im Zusammenspiel.
1. Hände- und Hauthygiene
Die Hände sind vor und nach jedem Kundenkontakt zu desinfizieren. Zu behandelnde Areale, beispielsweise die Füße, sollten mit Hautdesinfektionsmittel desinfiziert werden.
2. Instrumentenaufbereitung
Zur Aufbereitung der Instrumente muss ein geeignetes Desinfektionsmittel vorhanden sein. Dies ist meist ein Konzentrat, das man mit der entsprechenden Menge an Wasser verdünnt, um auf eine prozentual vorgeschriebene Lösung für das Instrumentenbad zu kommen. Dies kann entweder in einer Wanne erfolgen oder im Ultraschallbad. So wird eine effektivere Desinfektion, selbst bei rauen Oberflächen, ermöglicht. Danach spült man die Instrumente unter klarem Wasser ab, reinigt sie gegebenenfalls noch und trocknet sie gut ab. Die Reinigung muss immer nach der Desinfektion erfolgen, um ein mögliches Verletzungsrisiko an kontaminierten Instrumenten auszuschließen. Ein Einsprühen mit Desinfektionsmittel reicht für eine effektive und sichere Desinfektion von Instrumenten nicht aus!
Generell nimmt man heute Abstand von Desinfektionsmitteln zum Sprühen, um das Einatmen der Dämpfe zu vermeiden. Beachten Sie die Anwendungs- und Sicherheitshinweise der Desinfektionsmittel. Geeignete Handschuhe und eine Schutzbrille gehören in jedes Institut.
Alle Instrumente, die dazu bestimmt sind, die Haut zu verletzen, müssen sterilisiert werden. Alternativ kann man steril verpackte Einwegmaterialien wie Skalpellklingen oder Blutlanzetten zur Milienentfernung verwenden. Für die Sterilisation empfehlen sich Autoklaven. Diese arbeiten mit heißem Wasserdampf. Die zuvor desinfizierten und gereinigten Instrumente werden verpackt, gekennzeichnet und dann autoklaviert. Danach kann man sie entnehmen, und sie bleiben in der Verpackung bis zu ihrem Einsatz steril. Es ist über alle Sterilisationsvorgänge ein Protokoll zu führen.
3. Flächen
Generell sollte im Kosmetikinstitut jeden Tag geputzt werden. Insbesondere das WC muss stets sauber sein. Auch die Türklinken und andere relevante Kontaktflächen sind regelmäßig zu desinfizieren. Fußböden und Oberflächen werden feucht gewischt. Behandlungsstühle sind nach jedem Kunden zu desinfizieren und mit neuen Laken und Handtüchern zu bestücken. Eine entsprechende Lösung zur Flächendesinfektion wird jeden Tag angesetzt und ein frischer Lappen zur Desinfektion benutzt. Mit dieser Lösung lassen sich Flächen und Fußboden desinfizieren.
4. Abfälle und Wäsche
Tägliches Entsorgen des Mülls sollte im Kosmetikinstitut selbstverständlich sein. Scharfe und spitze Gegenstände müssen Sie in einer festen Box entsorgen. Dafür gibt es spezielle Sammelboxen in verschiedenen Größen, die verschließbar sind.
Ein weiteres wichtiges Thema im Kosmetikinstitut ist die Wäsche. Diese sollten Sie unbedingt separat von anderer, etwa privater Wäsche lagern und waschen. Es gibt spezielles Waschmittel, dieses ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Eine sehr gute Ergänzung ist der Hygienespüler. Generell sollte man Praxiswäsche bei mindestens 60 Grad Celsius, besser 90 Grad Celsius waschen. Dies gilt sowohl für die Handtücher, als auch für die Berufsbekleidung.
Berufsbekleidung ist mindestens täglich und bei Verschmutzung sofort zu wechseln. Sehr praktisch sind auch Einwegschürzen; diese kann man dann nach jedem Kunden wechseln.
Corona-Auflagen
Während der Corona-Pandemie sind viele neue, zusätzliche Hygieneauflagen für Kosmetikinstitute hinzugekommen. Dazu gehört insbesondere das Arbeiten mit FFP2-Maske und Schutzvisier. Außerdem sind nun bei jedem Kundenkontakt Einweghandschuhe zu tragen. Die Kundin muss beim Betreten des Instituts ihre Hände waschen oder desinfizieren.
Die Haare der Kundin sind grundsätzlich mit einer Einweghaube zu bedecken; dies soll die Kundin vor der Behandlung selbst tun. Ebenso soll die Kundin ihr Gesicht vor der Behandlung selbst reinigen. Dazu haben sich Einwegwaschlappen bewährt. Ein Dokumentation, ob die Kundin gesund ist (Fragebogen), und die Erfassung von Ankunftszeit und Verlassen des Instituts ist Pflicht. Die Kundin sollten Sie über diese erweiterten Dokumentationspflichten und die damit verbundenen Datenerhebungen gemäß DSGVO informieren.
Sicherlich hat früher kaum jemand nach jeder Kundin alle Türklinken oder Kontaktflächen wie EC-Kartenterminal oder Handläufe desinfiziert. Dies ist nun in regelmäßigen Abständen vorgesehen. Ich empfehle es nach jeder Kundin. Auch das besonders gründliche Lüften oder das Arbeiten mit Luftreinigern wird wohl auch noch länger zum Alltag in den Instituten gehören.
Susanne Pfau
Die staatlich geprüfte Kosmetikerin und Heilpraktikerin mit eigenem Institut ist Inhaberin der Firma pfau cosmetics. Sie ist spezialisiert auf Problemhaut und Pigmentflecken sowie Anti-Aging.