Förderung für Meisterinnen

05.12.2017
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4.000 Euro Anerkennungsprämie als Anreiz gibt es nun für Meisterinnen und Meister in Niedersachsen, die ab dem 1. September 2017 ihre Prüfung erfolgreich ablegen und ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Niedersachsen haben. Elke Fresemann, Bereichsleiterin an der Fachlehranstalt Oldenburg für Friseure und Kosmetiker, im Gespräch mit BEAUTY FORUM.

1. Frau Fresemann, halten Sie die Prämie für ein geeignetes Instrument, um mehr Kosmetikerinnen für die Meisterprüfung zu begeistern?

Elke Fresemann: Ein finanzieller Anreiz ist immer positiv und Weiterbildung, gerade im Kosmetikgewerbe, unerlässlich. Die Meisterprüfung bietet allen engagierten Kosmetikerinnen die Möglichkeit, sich von der Masse der unterschiedlich ausgebildeten Kosmetikerinnen ­abzusetzen.

Wie unterschiedlich die einzelnen Ausbildungen sind, erfahren wir immer wieder in den Vorbereitungskursen, in denen wir teilweise Basiswissen noch einmal in den Lehrplan integrieren müssen, um alle auf den gleichen Stand zu bringen.

Unsere Dozenten verfügen über einen Wissensfundus, der die Schüler immer wieder begeistert.

Eine Angleichung der Kompetenzen auf hohem Niveau liegt mir besonders am Herzen. Deswegen setze ich mich seit Jahren für den Kosmetikmeister ein – aus meiner Sicht das richtige Instrument, um das Niveau anzuheben.

2. Wie hoch sind – abzüglich der Prämie – die verbleibenden Kosten, um Kosmetikmeisterin zu werden?

Das ist von den Lehrgangsgebühren der Schulen und ­Prüfungsgebühren der Handwerkskammern abhängig.

In unserem Haus betragen die Lehrgangsgebühren für die Teile I – IV 4.890,00 Euro plus 150 Euro Verwaltungskostenpauschale. Die HWK erhebt eine Prüfungsgebühr von 910 Euro.

Das Meister-BAföG bezuschusst den Lehrgang mit 40 Prozent. 60 Prozent werden mit einem Darlehen der KfW finanziert. Bei Bestehen der Prüfung erteilt die KfW bei Vorlage des Prüfungszeugnisses 40 Prozent des noch bestehenden Maßnahmedarlehens. Die Meisterin oder der Meister trägt selbst also letztendlich nur rund 36 Prozent der Kosten von den gemäß dem Aufstiegsfortbildungsgesetz förderfähigen Ausgaben nach erfolgreicher Prüfung.

Falls die Meisterin oder der Meister einen Betrieb gründet und nach Gründung mindestens einen Mitarbeiter einstellt, vermindert sich der Eigenanteil auf 25 Prozent.

Zusätzlich gibt es nun in Niedersachsen die Meisterprämie von 4000 Euro.

Wir wünschen uns natürlich, dass nicht nur der finanzielle Anreiz den Ausschlag für die Weiterbildung gibt, sondern die hohe Motivation, sich ständig weiterentwickeln zu ­wollen.

3. Welche Vorteile bietet es Kosmetikerinnen, die Prüfung abzulegen?

Die Globalisierung der Märkte, der steigende Wettbewerb, die dynamische Entwicklung unserer Gesellschaft und die stetige Weiterentwicklung im Kosmetikgewerbe stellen die Kosmetikerinnen vor ständig steigenden Herausforderungen. Aus diesem Grund ist für mich der Aspekt der Weiterbildung auf höchstem Niveau unerlässlich.

Wir arbeiten nah am Menschen – mit vielfältigsten Behandlungsmethoden, die hautphysiologische Abläufe beeinflussen. Dies erfordert ein hohes Maß an Kompetenz und Wissen, um individuelle Entscheidungen zu treffen, die dem Wohl des Endverbrauchers dienen. Einigen Kosmetikerinnen fehlt das Wissen, wie sie ein wirtschaftliches Fundament legen, welches sie dann auch tragen kann.

Der Erwerb des Meistertitels ermöglicht, wie das Abitur, den Zugang zum Universitätsstudium. Diese Möglichkeit ist zusätzlicher Anreiz, um junge Frauen für das anspruchsvolle Berufsbild der Kosmetikerin zu begeistern – ein Beruf ohne Aufstiegsmöglichkeiten ist heutzutage eher unattraktiv.

Zusammenfassend kann ich sagen: Eine Meisterausbildung ist ein Zugewinn an Wissen auf höchstem Niveau und eine Qualifikation, die europaweit anerkannt ist.

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